AGB Wartungsvertrag

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Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3

 

C) Sonderbestimmungen für Wartungsvertragskunden (A/B)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Wenn nicht anders im Wartungsvertrag vereinbart gelten die AGB von HR-Service  Punkte A) ; B)  und C) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Gilt für bereits bestehende Wartungsvertragskunden und Neukunden mit den Wartungsvertragstarifeinheiten: Basic Support; Advanced Support; Gold Support.

A) Für den Verkauf und die Lieferung von Support Leistungen
B) Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

2. gesonderte Vereinbarung f. Wartungsvertragskunden

  1. nicht verbrauchte Einheiten können nicht kumulativ aufgerechnet werden und verfallen am Ende der Rechnungsperiode bzw. am Monatsende.
  2. Wartungsentgelttarife: Basic- / Advanced- / Gold- Support und bestehende Wartungsverträge wird im jeweiligen Vertrag festgehalten.
  3. Reaktionszeiten sind Richtwerte können aber kürzer sein, jedoch nicht länger als wie im Wartungsvertrag vereinbart sein.
  4. ein Upgrade auf ein nächst höheres Paket ist jeweils am Ende des Monats möglich, ein Downgrade ist erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich.
  5. bereits voraus bezahlte Beiträge, werden abzüglich einer einmaligen Servicegebühr von EURO 55.- rückerstattet (z.B.: Auflösung des Vertrages / Kündigungsfrist).
  6. jede weitere Kosten für Einheiten, werden im jeweiligen gültigen gewählten Wartungsvertragstarif verrechnet.
  7. Anfahrtszeiten und Materialeinkauf werden mit den aktuell gültigen HR-Service Tarifen verrechnet.
  8. Vorrangig sind alle die im bestehenden Wartungsvertrag vereinbarten Punkte angeführt, alle nicht angeführten Punkte sind gemäß den aktuellen AGB von HR-Service anzuwenden.
  9. vorzeitige / einvernehmlicher Auflösung des Wartungsvertrages durch den Auftraggeber: 8 Wochen Kündigungsfrist / vom restlichen Jahresgesamtauftrag sind 30% des Auftragswertes und die in Punkt C) 2.e Servicegebühr zu entrichten.
  10. Wertanpassung für Wartungsverträge erfolgt Quartalsmäßig oder jeweils zum  01.01.; 01.03.; 01.06.; 01.09.;  des Folgejahres/monats.

3. Fernwartungstool

1. Die Kosten für das Fernwartungstool werden gesondert verrechnet und beinhaltet zwei  Halbjahresbeiträge am Jahresanfang / Jahresmitte. Mit Wartungsvertragsende endet der Support der Software und die Beitragskosten, anteilig bezahlte Beiträge werden in der Endabrechnung gegenverrechnet.
Die Softwarelizenz ist Eigentum von Reinhard Herberstein / HR-Service.

 

 

 

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Es gelten die aktuellen AGB für Neu-und Bestandskunden inkl. Wertsicherung.

Für eventuelle Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet!

Erfüllungsort ist Salzburg-Stadt.
Gerichtsstand ist Salzburg.
Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3
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