CLEANSHD für den kristallklaren Durchblick

cleansHDjetztNeu

CLEANSHD
das neue HR-Reinigungsmittel für den kristallklaren Durchblick der neuen Generation. Das Produkt ist vollständig wasserlöslich. Dank der Verwendung verschiedener natürlicher Inhaltsstoffe übertrifft CleansHD herkömmliche Reinigungsmittel mit einer schnelleren und intensiveren Reinigungs-und Entfettungswirkung.

CLEANSHD enthält keinerlei agressive Substanzen und ist ideal zur
Reinigung von hochvergüteten und/oder entspiegelten Glas- und
Kunststoffoberflächen u.v.m..

Ein großer Vorteil dieses Produktes besteht in folgenden Eigenschaften:

  • biologisch abbaubar
  • phosphatfrei
  • nicht toxisch
  • tensio-aktiv
  • geruchsneutralisierend
  • antistatisch

Vielseitig anwendbar:

  • TFT-, LCD- und Plasmabildschirme
  • Glas- und Kunststoffoberflächen, Spiegel
  • Brillen, Visiere (Glas oder Kunststoff)
  • Smartphone-, Displays
  • Felgenreiniger (Auto, Motorrad)
  • Gold, Silber, Messing, Metallen u.v.m.

Anwendung:

CLEANSHD
auf die zu behandelnde Fläche aufsprühen, kurz einwirken lassen
und mit einem saugfähigen fusselfreien weichen Tuch nachpolieren. Bei stärkerer Verschmutzung Anwendung wiederholen.
Vor Anwendung Pflegehinweise des Herstellers beachten!

Hinweis:
Nicht direkt auf die Tastatur oder in Gehäuseschlitze sprühen!
Benutzung auf eigene Gefahr!
Nicht Schlucken oder in Augenkontakt bringen.
Von Kindern fernhalten!

CLEANSHD Inhalts- und Verpackungsgrößen:
50 ml / 100 ml Pump-Sprühflasche erhältlich.

CLEANSHD Informationen:
Allgemeine Informationen

TECHNISCHE MERKMALE:
entnehmen Sie bitte dem
Sicherheitsdatenblatt

Vertrieb und Abfüllung:
Herberstein Reinhard
HR-Service
Kapellenweg 23
A-5020 Salzburg
Tel.:  +43-(0)662-230534
Fax: +43-(0)662-230534-1
e-mail: (Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen)
Homepage: www.cleanshd.at
Copyright © 2014-2023

HR-Service Wartungsvertrag

Nur eine regelmässig gewartete IT funktioniert langfristig einwandfrei. Mit einem Wartungsvertrag von HR-Service entscheiden Sie sich deshalb für Sicherheit und Komfort. Wir garantieren Ihnen eine periodische, fachgerechte Wartung und einen jederzeit zuverlässigen Service – 365 Tage im Jahr.

HR-Service steht für individuelle IT Lösungen. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Wartungsverträge, die je nach Budget und Komponenten perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Service aus einer Hand und die bestmögliche Versorgung bieten Ihnen Sicherheit und ersparen sowohl Ärger als auch Kosten.

Zu den nachfolgenden Tarifen können pro Monat mehr inklusiv Einheiten pro Monat der max. Client Arbeitsplätze vereinbart werden. z.B.: „Basic Support“ Tarif – kostenplichtige Aufstockung der Inklusiveinheiten von 2 auf 4 IT-Inklusiveinheiten möglich (mindest Laufzeit 12 Monate).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

HR_Basic_SupportAdvanced Support

Gold_Support

Kostenvoranschlag/Angebote

Kostenvoranschlag*
Ihr System wird einer kurzen  Fehlereranalyse untersucht und ein Kostenplan wird erstellt. Nach schriftlicher Übermittlung des unverbindlichen Kostenvoranschlages (per email) und Ihrer schriftlicher Zustimmung, werden Aufträge, Projekte oder  notwendigen Reparaturen zur  Wiederherstellung durchgeführt.
Für den Aufwand des Kostenvoranschlages wird eine Pauschale** von EURO 175.- vorab verrechnet, ausgenommen sind Projekte die das zeitausmaß übersteigen, hier wird dieser nach Aufwand verrechnet, bei Auftragserteilung werden 25% wieder gutgeschrieben.

Angebote*
werden mit einer Pauschale** von EURO 155.- verrechnet, ausgenommen sind Großprojekte hier wird dieser nach Aufwand verrechnet,  bei Auftragserteilung werden 25% wieder gutgeschrieben.

*   exkl. Anfahrtskosten!
** enthält 1 Einheitssatz!

Für eventuelle Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet!
Copyright © Herberstein Reinhard / HR-Service 2011-2023
Stand: 03.12.2022 / Version 3.0.3

HR-Service Web – Design

Sie wollen nicht nur das Ihre Internetseite Professionell aussieht,sondern es soll sie auch jeder finden! Dann nutzen Sie unser Web-Design von HR-Service.

web-design logo-design cms_selbstwartung

Was wir anbieten:

  • Konzeption & professionelle Umsetzung Ihrer Website
  • Registrierung Ihrer Domain über unseren Domainhoster allinkl.com
  • Besprechung Ihrer Vorstellungen
  • Individuelles Design
  • Einfache Webseite mit Unterseiten
  • Kontaktformular
  • Google Maps (Anfahrt)
  • Einsprachig: Deutsch

erweiterbar gegen Aufpreis:

  • Bildergalerien
  • Individuelles Layout / Corporate Identity
  • Individuelle  Logo Erstellung
  • Mehrsprachig: weitere Sprachen
  • u.v.m.

 Was wir von Ihnen benötigen:

  • Ihr Logo / Zeichen
  • Textvorstellungen schriftlich
  • Keywords/ Metatags
  • Bilder ( in 72 dpi und im Format: gif, tif, png, jpg )
  • Firmen- / Verein-/ Persönliche Daten
  • Ihre Corporate Identity (Farben, Schriften, Abstände zum Logo falls definiert)

zusätzlich stellen wir Ihnen noch zur Verfügung:

  • ein Content-Management-System (CMS*) zur Selbstwartung
  • Ihre eigene Domain at, eu, de, usw.
  • E-Mailadresse mit Ihrer eigenen Domain z.B.: info@ihredomaine.(at,de,com usw.)
  • Google Sitemap – Ihre Seiten werden von Google besser indiziert
  • Statistikauswertungen- z.B.: für Zugriffe? Woher kommen die Zugriffe, usm.

CMS*
Ist ein Open Source Conent-Management-System für Unternehmen und Privatanwender. Es ermöglicht Ihnen ohne Lizenz- oder Nutzungsgebühren Ihre Webseite selbstständig zu verwalten.

Vorteile für die Selbstverwaltung von CMS Webseiten sind:

  • die Bedienung benötigt keine Vorkenntnisse und ist einfach zu erlernen
  • Seiteninhalte (Überschriften, Texte, Bilder,Tabellen…) einzufügen, zu löschen oder einfach zu bearbeiten
  • eine Veränderung an Ihrer Webseite ist von jedem Ort mit Internet-Zugang möglich
  • keine zusätzlich versteckten Lizenzkosten

Gerne helfen wir Ihnen

  • bei der Umsetzung und Gestaltung ihrer Webseite
  • den leichten Umgang mit CMS System in wenigen Schritten zu erlernen
  • bei der Wartung Ihrer Webseite, falls Sie diese nicht selbst warten möchten
  • Übernahme von bestehenden Homepageseiten

Vorteile:
– keine Lizenzkosten für das CMS System
– Selbstständige Wartung
– keine zusätzlichen versteckten Kosten

AGB Wartungsvertrag

Reinhard Herberstein / HR-SERVICE
IT-Dienstleistungen
HR_Anmeldung
Kapellenweg 23
A-5020 Salzburg
(Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen)
Mobil:+43-(0)660-3447913
FAX / Phonebox: +43 (0)820-220270383
FAX: +43 (0)662-2305341

Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3

 

C) Sonderbestimmungen für Wartungsvertragskunden (A/B)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Wenn nicht anders im Wartungsvertrag vereinbart gelten die AGB von HR-Service  Punkte A) ; B)  und C) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Gilt für bereits bestehende Wartungsvertragskunden und Neukunden mit den Wartungsvertragstarifeinheiten: Basic Support; Advanced Support; Gold Support.

A) Für den Verkauf und die Lieferung von Support Leistungen
B) Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

2. gesonderte Vereinbarung f. Wartungsvertragskunden

  1. nicht verbrauchte Einheiten können nicht kumulativ aufgerechnet werden und verfallen am Ende der Rechnungsperiode bzw. am Monatsende.
  2. Wartungsentgelttarife: Basic- / Advanced- / Gold- Support und bestehende Wartungsverträge wird im jeweiligen Vertrag festgehalten.
  3. Reaktionszeiten sind Richtwerte können aber kürzer sein, jedoch nicht länger als wie im Wartungsvertrag vereinbart sein.
  4. ein Upgrade auf ein nächst höheres Paket ist jeweils am Ende des Monats möglich, ein Downgrade ist erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich.
  5. bereits voraus bezahlte Beiträge, werden abzüglich einer einmaligen Servicegebühr von EURO 55.- rückerstattet (z.B.: Auflösung des Vertrages / Kündigungsfrist).
  6. jede weitere Kosten für Einheiten, werden im jeweiligen gültigen gewählten Wartungsvertragstarif verrechnet.
  7. Anfahrtszeiten und Materialeinkauf werden mit den aktuell gültigen HR-Service Tarifen verrechnet.
  8. Vorrangig sind alle die im bestehenden Wartungsvertrag vereinbarten Punkte angeführt, alle nicht angeführten Punkte sind gemäß den aktuellen AGB von HR-Service anzuwenden.
  9. vorzeitige / einvernehmlicher Auflösung des Wartungsvertrages durch den Auftraggeber: 8 Wochen Kündigungsfrist / vom restlichen Jahresgesamtauftrag sind 30% des Auftragswertes und die in Punkt C) 2.e Servicegebühr zu entrichten.
  10. Wertanpassung für Wartungsverträge erfolgt Quartalsmäßig oder jeweils zum  01.01.; 01.03.; 01.06.; 01.09.;  des Folgejahres/monats.

3. Fernwartungstool

1. Die Kosten für das Fernwartungstool werden gesondert verrechnet und beinhaltet zwei  Halbjahresbeiträge am Jahresanfang / Jahresmitte. Mit Wartungsvertragsende endet der Support der Software und die Beitragskosten, anteilig bezahlte Beiträge werden in der Endabrechnung gegenverrechnet.
Die Softwarelizenz ist Eigentum von Reinhard Herberstein / HR-Service.

 

 

 

 © Copyright Reinhard Herberstein / HR-Service, Salzburg (Östereich)
Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken und weitere veröffentlichte Informationen sowie deren Anordnung auf der Website von Reinhard Herberstein / hr-service.at unterliegen dem Urheberrecht. Die Verwendung von Text- und Bildmaterial ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch Reinhard Herberstein / HR-Service zulässig. Wir weisen darauf hin, dass die auf unserer Websites enthaltenen Bilder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

Herberstein Reinhard / HR-Service
Einzelunternehmen
5020 Salzburg | Kapellenweg 23 | Austria
+43 (0)660-3447913 / MOBIL
+43 (0)662-2305341 / FAX
+43 (0)820-220270383 / FAX / Phonebox

Es gelten die aktuellen AGB für Neu-und Bestandskunden inkl. Wertsicherung.

Für eventuelle Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet!

Erfüllungsort ist Salzburg-Stadt.
Gerichtsstand ist Salzburg.
Stand: 17.04.2018 / Version 3.0.3
Copyright © Herberstein Reinhard / HR-Service 2011-2021

Fernwartung

Bestimmungen / Haftungsausschluss / Datenschutz / Kosten
für den HR-Service Fernwartungsservice

1. Bestimmungen / Haftungsausschluss

  • Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Service nur während unserer Geschäftszeiten und nach telefonischer Absprache mit unseren Support-Mitarbeitern zur Verfügung steht.
  • Dieser Fernwartungsservice ist kostenpflichtig, die aktuellen  Kosten entnehmen Sie nachfolgend.
  • Sie sind im Begriff, eine gemeinsame Fernwartungssitzung mit einem Support-Mitarbeiter von HR-Service herzustellen.
  • HR-Service übernimmt keinerlei Gewährleistung für die auf Ihrem Computer installierten Programme, sowie deren Schutzeinrichtungen (Virenscanner oder Firewall).
  • Der Kunde ist ausschließlich für seine Datensicherheit verantwortlich.
  • Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
  • HR-Service  übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitliche Nähe zum geleisteten Support stehen.
  • Mit dem Download, Nutzung und Benutzung der Fernwartungssoftware nehmen Sie die Bestimmungen / Haftungsausschluss / anfallende Kosten  an.

1.1 Datenschutz

  • Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Support Mitarbeiter keine Verbindung zu Ihren PC herstellen.
  • Mit bekanntgabe der Zugangsdaten, stimmen Sie den Zugriff auf Ihr System/Client/PC/mobilen Gerät und der aktuell gültigen Verrechnungsbasis zu.
  • Es werden keinerlei Fremdprogramme ohne Ihrer Zustimmung auf Ihren PC installiert.
  • Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen.
  • Sie können die gemeinsame Sitzung jederzeit beenden.
  • Es werden keine Daten an dritte weitergeleitet, außer Sie stimmen dieser in schriftlicher / mündlicher Form zu.

Als Fernwartungssoftware wird  Team Viewer verwendet. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgender Internetseite. Beachten Sie das der Betreiber für den Inhalt verantwortlich ist, bei Rückfragen stellen Sie direkt an diesen.

2. Kosten
Mit dem zum Download freigegebenen QS Fernwartungstool, können wir uns direkt über das Internet auf Ihren Client/PC verbinden und zugreifen – dies geschieht nur solange die Verbindung mit uns aufrecht ist.
Vorteile für Sie:
◾Eventuelle Probleme mit Ihrem Client/PC oder den Applikationen können meist rasch und effizient von uns gelöst werden.
◾Fahrtzeit und Fahrtkosten entfallen daher.

Verrechnungsbasis:  Die Mindestverrechnung pro angefangene Fernwartungseinheit* beträgt 79.- EURO (á 15min), jede weitere Fernwartungstätigkeit* wird in 15min. Einheiten verrechnet. Wartungsvertragskunden gemäß Vereinbarung.  Die Rechnung erhalten Sie nach Abschluss der Fernwartungstätigkeiten an Ihre bekanntgegebene email zugesandt.
*Abrechnung erfolgt pro Fernwartungstätigkeit und können nicht kumuliert werden.

Alle Angaben unterliegen der aktuellen AGB von Mst. Herberstein Reinhard – HR-Service
Stand: 03.12.2022 / Version 3.0.3
Für eventuelle Satz- und Druckfehler wird nicht gehaftet!
Copyright © Mst. Herberstein Reinhard / HR-Service 2011-2023

Home-Office

Bestimmungen: Home-Office / Tele Zugang via „TeamViewer Access“

§1 Der TeamViewer Access Online Zugang wurde seitens HR-Service eingerichtet, die Zugangsdaten wurden dem Kunden / Auftraggeber per email zugesandt.

§1.1 Die Einrichtung erfolgt am Endgerät selbstständig, sofern kein Auftrag für die Installation an HR-Service erteilt wurde.

§ 2 Der Auftraggeber und der von ihm handelnden tätigen Personen hat nachfolgende dafür Sorge zu tragen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Endgeräte oder auch die im privat Eignen Endgeräte wie folgt aktuell gehalten wird:
•    Kein unbefugter dritter soll Zugriff das Endgerät(e) haben
•    keine Weitergabe des erhaltenen „TeamViewer Access“ Zuganges an dritte Personen
•   Das Endgerät wo der TeamViewer Access ausgeführt wird, muss mit einem gut geschützten Login Passwort (mindestens 8 Zeichen mit Nummerischen/klein und groß Buchstaben /Sonderzeichen) versehen werden
•    Änderung des Login Passwortes am Endgerät –> muss alle 2 Monate erneuert / geändert werden
•    das Endgerät mit aktuellsten Betriebssystem sowie Security Updates
•    mit einer aktuellsten Antiviren- / Firewall Schutz ausgestattet ist
•    Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse wahren
•    Aktuelle Version von TeamViewer zu verwenden

Endgeräte: PC, Notebook, Tablet, Handy u.v.m
handelnden tätigen Personen:  gemäß HR-Service Wartungsvertrag / HR-Service AGB;   Auftraggeber: Benutzer; Anwender; Nutzer; Administratoren, Nutzer des Systems u.v.m.
Schäden / Nachfolgeschäden: gemäß AGB Reinhard Herberstein / HR-Service

§2.1 TeamViewer Access Zugang gemäß den Datenschutzbestimmungen der TeamViewer https://www.teamviewer.com/de/trust-center/sicherheit/

§ 3 Der Auftraggeber oder deren Vertreter muss seine in der Firma tätigen Mitarbeiter im Bereich der Home-Office Zugang deren Bestimmungen, Schulungsunterlagen und Richtlinien in regelmäßigen Zeiträumen einzuweisen.

§ 4 Sollte hier Nachlässigkeit des jeweiligen der im Auftraggeber handelnden tätigen Personen nachgewissen werden, ist HR-Service in allen Punkten für etwaige Schäden und Nachfolgeschäden entbunden.

Stand: 24.03.2020 / Version 3.0.4

Qualitätsmanagment ISO 9001

qms

Sie wollen ein Qualitäts-Managementsystem einführen oder brauchen eine Betreuung?

Dann sind Sie bei uns genau richtig

Wir sind Ihr Partner bei der Einführung / Betreuung von Managementsystem nach
ISO 9001

Beratung und Zertifizierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es wichtig darauf zu achten, dass Managementsysteme schlank und effizient aufgebaut werden und keinen unnötigen Mehraufwand nach sich ziehen. Ein auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittenes Managementsystem unterstützt Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.

Beratung durch erfahrene und praxiserprobte Berater

Die Einführung eines Managementsystems bedeutet nicht MEHR sondern EFFIZIENTER zu arbeiten. Was bringt eine Übererfüllung der Normenforderungen und eine ausufernde Dokumentation, wenn diese nur Zeit und Geld kosten?

Ihr Vorteil

Wir bieten nicht nur eine umfassende Beratung zu allen Themen rund um Ihr Managementsystem, sondern unterstützen Sie auch bei der Optimierung Ihrer Prozesse, Aufrechterhaltung Ihrer bestehenden Zertifizierung. Sie sparen somit Zeit und Geld.

Mit einem zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem (QMS) ermöglichen Sie Ihren Kunden und Partnern eine transparente und objektive Beurteilung Ihrer Qualitätsleistungen. Durch eine strukturierte Organisation Ihrer Arbeitsabläufe und strukturierter Prozesse verbessern Sie darüber hinaus Ihren eigenen Standard und die Kundenzufriedenheit.

plandocheckact

Wir stehen unseren Kunden als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung – zu günstigen Festpreisen, mit fundiertem Wissen und praktischen Erfahrungen im Bereich der gängigen Normen für Managementsysteme.

Wir sind im Raum Salzburg / Oberösterreich tätig.

IHR WEG ZUM QM-ZERTIFIKAT

Unverbindliches Informationsgespräch vor Ort
Was kommt auf Sie zu

IST-Analyse und Aufbau des Systems
Die relevanten Prozesse werden von uns in einer Dokumentation beschrieben

Information der Mitarbeiter
Projektbegleitend werden alle notwendigen Mitarbeiterunterweisungen von uns durchgeführt

Internes Audit
Überprüfung des Managementsystems, Festlegung der notwendigen Korrekturmaßnahmen

Auswahl einer geeigneten Zertifizierungsgesellschaft
Einholen von Angeboten bei akkredierten Zertifizierungsgesellschaften

Audit Stufe 1
Überprüfung der Zertifizierungsfähigkeit durch die Zertifizierungsgesellschaft
(Dokumenten-Prüfung)

Audit Stufe 2
Überprüfung der Umsetzung des Managementsystems durch die Zertifizierungsgesellschaft

Zertifikatserteilung
Laufzeit des Zertifikates 3 Jahre. Jährliche Überwachungsaudits

 

Nutzungsbedingungen WLAN (Gastzugang)

1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.
2. Unsere Leistungen
(1) Wir stellen Ihnen in unserem Gästehaus einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
(3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.
3. Zugang und Nutzung
(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Unternehmens.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.
4. Zugangsdaten
(1) Sofern Sie im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angeben haben, sind diese von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Sollten Sie Registrierungsdaten erhalten haben, haben Sie sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit Ihren Benutzerdaten ausschließlich durch Sie als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren.
(3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
(3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.
6. Preise
Der Dienst wird kostenlos erbracht.
7. Verfügbarkeit der Leistungen
Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.
8. Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
 das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
 die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
 die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
 die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
 die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
 das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
 die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
 die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
 die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
 die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
 die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
9. Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
10. Haftungsfreistellung
(1) Sie sind als Nutzer für alle ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
(2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
(3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
11. Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(4) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Datenschutz
(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
(3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
(2) Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mst.
Reinhard Herberstein / HR-SERVICE
IT-Dienstleistungen
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Kapellenweg 23
A-5020 Salzburg
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FAX / Phonebox: +43 (0)820-220270383
FAX: +43 (0)662-2305341

Stand: 24.03.2020 / Version 3.0.4

A) Für den Verkauf und die Lieferung von Support Leistungen

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages für die in Österreich installierten Computersysteme durchführt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ausgenommen sind Werks-oder Wartungsvertragliche und sonstige mündlich und schriftlich vereinbarte Bestimmungen. Gültig für Unternehmer/Konsumenten gemäß dem KSchG.

2. Leistungsumfang

2.1 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erfüllen:

Supportklasse A:

– Informationsservice:

Der Auftraggeber wird über neue Programmstände, verfügbare Updates, Programmentwicklungen etc. informiert.

– Hotline-Service:

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten des Auftragnehmers bei fallweise auftretenden Problemen für Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenständliche Beratung von zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.

– Archivierung und Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Archivierung der von ihm entwickelten und vertragsgegenständlichen Softwareprogramme in vom Computer lesbarer Form sowie der Dokumentation in einem zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Vertrag notwendigen Umfang und stellt diese falls notwendig, entsprechend den Bestimmungen des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages, dem Auftraggeber zur Verfügung.

Supportklasse B:

– Update Service:

Der Auftragnehmer stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber die vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verfügung. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftreten, Verbesserungen des Leistungsumfanges, Änderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher Änderungen enthalten. Gesetzliche Änderungen, die zu einer neuen Programmlogik führen, d.h. Änderungen bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmodulen führen, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Hardware, fallen nicht unter Leistungen dieses Vertrages. Diese Programme werden neben den notwendigen Datenträgern und Dokumentationen dem Auftraggeber gesondert angeboten.

 Supportklasse C:

– Installation von Programm-Updates:

Der Auftragnehmer übernimmt das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen Programm-Updates auf das vertragsgegenständliche Computersystem.

– Problembehandlung vor Ort:

Falls die Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch Hotline-Service, Remote-Support etc.gelöst werden kann, wird der Auftragnehmer diese am Standort des Computersystems vornehmen.

2.3 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer zu unterstützen. Erkannte Fehler, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen:
Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden.Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch einen Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen.

3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

3.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.

3.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

3.3 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.

3.4 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.

3.5 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.

3.6 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.

3.7 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.

3.8 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

3.9 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (Steuerbefreiung lt. Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbändern, Magnetplatten, Magnetbandkassetten usw.) sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.

4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

4.4 Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

5. Liefertermine

5.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Geschäftszeit des Auftragsnehmers Auskunft zu geben.

5.2 Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

5.3 Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig wenn nicht anders Vertraglich vereinbart.

5.4 Alle Fernwartungstätigkeiten sind kostenpflichtig und werden mit dem aktuellen Fernwartungstarif verrechnet.

6. Zahlung

6.1. Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr/Teiljahr im vorhinein zahlbar.

6.1.1 Für direkten Vorort Service muss der Betrag bis EURO 700.-  Bar an den Auftragnehmer bzw. Dienstleister bezahlt werden, in Ausnahmefällen kann mit den Auftragnehmer eine andere Zahlungsmodalität vereinbart werden. 

6.2. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.

6.2.1 Die digital signierten Rechnungen, werden wenn nicht anders schriftlich vereinbart, an die von Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail Adresse Versand. Der Auftraggeber stimmt, mit Auftragserteilung dieser digitalen Rechnungslegung zu.

6.2.2 Zahlungsverzug / Auftraggeber
Gemäß EU-Zahlungsverzugsgesetz (EU-Richtlinie 2011/7/EU) wird bei Zahlungsverzug ein Pauschalbetrag von EURO 50.- bei Konsumenten fällig.
Die gesetzlichen Verzugszinsensatz bei Rechtsgeschäften unter Unternehmern bzw. mit öffentlichen Stellen liegen bei 9,2% über dem Basiszinssatz.

6.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt,Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

6.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6.5  Wertsicherung

Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, sind alle fixen monatlichen Entgelte (z.B. Wartungsvertragsgebühr, Grundgebühr, Mindestumsatz) wertgesichert. Das bedeutet, sie sind an die allgemeine Preisentwicklung in Österreich (anhand des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex) gebunden.

6.5.1 Anpassung der Wertsicherung

HR-Service ist bei Änderungen des (Kalender-) Jahresdurchschnittes des Verbraucherpreisindexes („Jahres-VPI“) wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte diese den Jahres-VPI nicht mehr veröffentlichen, so tritt dessen amtlicher Nachfolger an dessen Stelle) im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, fixe monatliche Entgelte in Gestalt von Grundgebühr und Mindestumsatz, in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100).

Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten bis 3% unberücksichtigt (Schwankungsraum). Sobald hingegen der Schwankungsraum durch eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI über- bzw. unterschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller Höhe maßgeblich. Der hieraus resultierende, außerhalb des Schwankungsraumes liegende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar (und damit auch die neue Bezugsgröße für den Schwankungsraum). Eine daraus ableitbare Entgelterhöhung kann jeweils nur mit einem Datum ab 1. April bis 31. Dezember jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat; eine daraus abzuleitende Entgeltreduktion muss jeweils mit 1. April jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden.

Soweit sich aufgrund der Bestimmungen dieses Punktes eine Verpflichtung von HR-Service zur Entgeltreduktion ergäbe, verringert sich diese Verpflichtung in jenem betraglichen Ausmaß, in dem HR-Service letztmals aufgrund besagter Bestimmungen zu einer Entgelterhöhung berechtigt gewesen wäre, ohne von diesem Recht Gebrauch gemacht zu haben.

Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt dem zu ihr Anlass gebenden Umständen in geeigneter Weise (z.B. durch Rechnungsaufdruck) auf der periodisch erstellten Rechnung in der, der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode, informiert. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kommt für die monatliche Grundgebühr die Wertsicherung (Indexanpassung) gemäß AGB ab 01.11.2014 zur Anwendung. Rücktrittsrecht: Für Verbraucher ist der Rücktritt gemäß §11 FAGG innerhalb von 14 Werktagen möglich.

7. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichen Softwareprogrammes voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonates. Wenn das vertragsgegenständliche Softwareprogramm nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden, außer es ist dies im Vertrag anders geregelt.  In diesem Fall wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des Jahrespauschales auf ein vom Auftraggeber bekanntzugebendes österreichisches Bankkonto überwiesen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

8.3 Der Auftragnehmer haftet in der Höhe des Auftragswertes, jedoch maximal mit einen Gesamtbetrag von EURO 2.000.- (-zweitausendeuro-). 

9. Standort

Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem eventuellen Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

10. Urheberrecht und Nutzung

10.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

10.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

10.3. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

11. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern oder  vom Auftragnehmer tätigen Vertragspartnern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen, bei Vertragspartnern gilt ein Jahresbruttogehalt lt. KV IT-Mindestgehaltsstabelle Erfahrungsstufe LT.

12. Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

13. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

14. Schlussabstimmungen

14.1
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten/Konsumenten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.

14.2 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt und tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

B) Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.Ausgenommen sind Werks-oder Wartungsvertragliche und sonstige mündlich und schriftlich vereinbarte Bestimmungen. Gültig für Unternehmer/Konsumenten gemäß dem KSchG.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

– Ausarbeitung von Organisationskonzepten
– Global- und Detailanalysen
– Erstellung von Individualprogrammen
– Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
– Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
– Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
– Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
– Fernwartung (Beachten Sie die hr-service.at Fernwartungsbestimmungen)
– Telefonische Beratung
– Programmwartung
– Erstellung von Programmträgern
– Sonstige Dienstleistungen

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2.angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der

Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro (Steuerbefreiung lt. Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten, USB-Stick, Festplatten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3.4 Alle Fernwartungstätigkeiten sind kostenpflichtig und werden mit dem aktuellen Fernwartungstarif verrechnet.

4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptier Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen (gemäß Steuerbefreiung lt. Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.1.1 Die digital signierten Rechnungen, werden wenn nicht anders schriftlich vereinbart, an die von Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail Adresse Versand. Der Auftraggeber stimmt, mit Auftragserteilung dieser digitalen Rechnungslegung zu.

5.1.2 Für direkten Vorort Service muss der Betrag bis EURO 700.-  Bar an den Auftragnehmer bzw. Dienstleister bezahlt werden, in Ausnahmefällen kann mit den Auftragnehmer eine andere Zahlungsmodalität vereinbart werden. 

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

5.4.1 Zahlungsverzug / Auftraggeber
Gemäß EU-Zahlungsverzugsgesetz (EU-Richtlinie 2011/7/EU) wird bei Zahlungsverzug ein Pauschalbetrag von EURO 50.- bei Konsumenten fällig.
Die gesetzlichen Verzugszinsensatz bei Rechtsgeschäften unter Unternehmern bzw. mit öffentlichen Stellen liegen bei 9,2% über dem Basiszinssatz.

5.5  Wertsicherung

Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, sind alle fixen monatlichen Entgelte (z.B. Wartungsvertragsgebühr, Grundgebühr, Mindestumsatz) wertgesichert. Das bedeutet, sie sind an die allgemeine Preisentwicklung in Österreich (anhand des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex) gebunden.

5.5.1 Anpassung der Wertsicherung

HR-Service ist bei Änderungen des (Kalender-)Jahresdurchschnittes des Verbraucherpreisindexes („Jahres-VPI“) wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte diese den Jahres-VPI nicht mehr veröffentlichen, so tritt dessen amtlicher Nachfolger an dessen Stelle) im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, fixe monatliche Entgelte in Gestalt von Grundgebühr und Mindestumsatz, in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100).

Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten bis 3% unberücksichtigt (Schwankungsraum). Sobald hingegen der Schwankungsraum durch eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI über- bzw. unterschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller Höhe maßgeblich. Der hieraus resultierende, außerhalb des Schwankungsraumes liegende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar (und damit auch die neue Bezugsgröße für den Schwankungsraum).

Eine daraus ableitbare Entgelterhöhung kann jeweils nur mit einem Datum ab 1. April bis 31. Dezember jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat; eine daraus abzuleitende Entgeltreduktion muss jeweils mit 1. April jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden.

Soweit sich aufgrund der Bestimmungen dieses Punktes eine Verpflichtung von HR-Service zur Entgeltreduktion ergäbe, verringert sich diese Verpflichtung in jenem betraglichen Ausmaß, in dem HR-Service letztmals aufgrund besagter Bestimmungen zu einer Entgelterhöhung berechtigt gewesen wäre, ohne von diesem Recht Gebrauch gemacht zu haben.

Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt dem zu ihr Anlass gebenden Umständen in geeigneter Weise (z.B. durch Rechnungsaufdruck) auf der periodisch erstellten Rechnung in der, der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode, informiert. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kommt für die monatliche Grundgebühr die Wertsicherung (Indexanpassung) gemäß AGB ab 01.11.2014 zur Anwendung. Rücktrittsrecht: Für Verbraucher ist der Rücktritt gemäß §11 FAGG innerhalb von 14 Werktagen möglich.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

7. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine

Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

9.3 Der Auftragnehmer haftet in der Höhe des Auftragswertes, jedoch maximal mit einen Gesamtbetrag von EURO 2.000.- (-zweitausendeuro-).

10. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen,  bei Vertragspartnern gilt ein Jahresbruttogehalt lt. KV IT-Mindestgehaltsstabelle Erfahrungsstufe LT.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

13. Schlussbestimmungen

13.1
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

13.2 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen der AGB unberührt und tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

C) Zusatzbestimmungen f. Vertragspunkte A) ; B)
I.
  Haftungsausschluss / Datenschutz / Trademarks
II. HR-Service Fernwartungsbestimmungen
III. Kostenvoranschläge/Angebote (kostenpflichtig)
IV. HR Service EU-DSGVO
V. Home-Office / Tele Zugang via „TeamViewer Access“

D) Zusatzbestimmungen Vertragspunkte A); B); C) f. Wartungsvertragskunden
V.  Wartungsvertragskunden

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Stand: 24.03.2020 / Version 3.0.4
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